Der Weg zur Parzelle
Hier können Sie sich gerne über die nachstehenden Details zum Erwerb der Vereins-Mitgliedschaft sowie einer freien Gartenparzelle informieren. Siehe die folgenden Schritte:
(I) | Voraussetzungen |
Voraussetzung ist zunächst die Mitgliedschaft in unserem Verein. Ohne Mitgliedschaft kann eine Parzelle in unserer Siedlung nicht gepachtet werden. Der Pachtvertrag selbst kann mit nur einer Person als Pächter/in geschlossen werden. Eigentümer bleibt in jedem Fall die Stadt Wuppertal! Die Überlassung der Parzelle an Dritte (Familie, Verwandte, Freunde) ist nicht zulässig!
- Kosten - als einmalige Kosten, für Aufnahme und Entschädigung, sind zu Pachtbeginn je nach Höhe der festgelegten Wertermittlung etwa 2.000,00 bis 3.000,00 EUR zu rechnen. Bei vorliegender Wertermittlung der jeweiligen freien Gärten können detaillierte Beträge eingesehen werden. Für Mitgliedschaft/Pacht und Verbrauch für Wasser bzw. Strom, die jährlich zum Jahresbeginn kalkuliert werden müssen, können je nach Größe der Parzelle und dem Verbrauch zwischen 350,00 bis 500,00 EUR pro Jahr notwendig werden. Dieser Betrag kann sich durch jährliche Einmalzahlungen für Instandhaltungen, Zählerwechsel oder gestiegene Energiekosten auch für allgemeine Einrichtungen erhöhen. Da der Verein seinerseits Umlagen bereits zu Jahresbeginn an Dritte im Voraus zu leisten hat, ist dieser Betrag mit Erhalt der Jahresrechnung Anfang des Jahres unmittelbar bis spätestens Ende Januar für die künftige Gartensaison ebenfalls verpflichtend im Voraus zu zahlen.
- Grundstückpflege - auch wenn der Eigentümer der nachfolgend genannten Flächen die Stadt Wuppertal ist und diese nicht zur erworbenen Parzelle selbst zählen, sei ausdrücklich an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass auch die Flächen um die Parzelle herum vor der Einzäunung und Wege bis zur Mitte, genauso der regelmäßigen Pflege durch den Pächter unterliegen wie die Parzelle selbst.
- Gemeinschaftsarbeit - außerdem sind 4 x 5 Stunden als Gemeinschaftsarbeit (in Summe 20 Stunden) jeweils samstags zwischen 08:00 und 13:00 Uhr für die Pflege und den Erhalt die allgemeinen Teile der Anlage als sogenannte Pflichtstunden abzuleisten. Zusätzlich ist auch Hilfe bei Veranstaltungen zu leisten. Die Durchführung von Veranstaltungen ist wichtig für die damit verbundenen Einnahmen und stellen den Fortbestand unserer Siedlung sicher.
(II) | Erledigungsschritte |
Vorausgesetzt es sind freie Parzellen verfügbar (siehe dazu III. Freie Parzellen weiter unten) wären die nachfolgenden Schritte zu erledigen.
- Unterlagen bei Interesse - im konkreten Fall einer Bewerbung für eine freie Parzelle stellen wir Ihnen zur Optimierung der weiteren Organisationsabläufe die beiden nachstehenden Unterlagen "zur Datenerfassung" und "Zur Mitgliedschaft und Pachtvertrag" als PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung. Als weitere PDF-Downloads werden Informationen zum Kleingartenwesen (kleingärtnerischen Nutzung von Gartenparzellen nach dem Bundeskleingartengesetz) und zu den Kosten (Kosten-Merkblatt) jeweils zum Verbleib angeboten.
- Bewerbung - bei Interesse an einer freien Parzelle fügen Sie Ihrer Anfrage gleich die beiden Dokumente "Zur Datenerfassung" (Interessenerklärung) und "Zur Mitgliedschaft und Pachtvertrag" (Fragebogen) als PDF (siehe unten, nach dem Download jeweils ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben) Ihrem E-Mail-Versand an uns bei bzw. lassen uns diese Unterlagen per Post oder direkter Abgabe in unseren Briefkasten zukommen.
Wichtig: Ohne die beiden erforderlichen Dokumente, kann eine Anfrage leider keine Berücksichtigung finden!
Erforderliche Dokumente | (Downloads - bitte ausfüllen und uns zukommen lassen) |
Informationen | (Downloads - zum Verbleib beim Interessenten) |
- Kennenlerngespräch - im Anschluss melden wir uns bei Ihnen, um einen Termin (in der Regel während der Bürozeiten) für ein persönliches Kennenlerngespräch auszumachen. Um Sie und uns dabei vor unangenehmen Folgen und Problemen während der späteren Mitgliedschaft bzw. als Pächter/in durch Missverständnisse zu bewahren, bietet dieses Gespräch nicht nur Raum für weitere Informationen und die rechtlichen Bedingungen, die im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft und dem Pachtvertrag einzuhalten sind, sondern auch im Dialog die Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens. Alle relevanten Positionen werden während dieses Termins thematisiert und machen bei beiderseitigem Einvernehmen am Ende den Weg für eine spätere Mitgliedschaft und dem Pachtverhältnis durch die offizielle Beitrittserklärung frei.
- Aufnahme als Mitglied - im Anschluss entscheidet mehrheitlich der Vorstand schlussendlich über die Aufnahme Ihrer Mitgliedschaft in unseren Verein und damit für Sie die Möglichkeit eine freie Gartenparzelle in unserer Siedlung pachten zu können oder in die Warteliste aufgenommen zu werden. Das Ergebnis wird Ihnen zeitnah mitgeteilt.
- Datenschutz - in dem Fall, wenn es dennoch zu keiner Mitgliedschaft/Pachtvertrag kommen sollte, werden Ihre persönlichen Daten/persönlicher Schriftverkehr vernichtet und eventuell gespeicherte Daten wieder gelöscht.
(III) | Freie Parzellen |
Falls verfügbar, sind an dieser Stelle nacheinander alle freien Parzellen mit Bildern und den Grunddaten, wie örtliche Lage in Verbindung mit dem Parzellenplan (ist über den Bereich Navigation zum Download abrufbar), Größe und dem Wertermittlungsbetrag dargestellt. Jede Gartenparzelle verfügt grundsätzlich über ein Gartenhaus (Stein) mit Energieversorgung (Wasser- und Stromanschluss). Weitere Informationen zu einer abgebildeten Parzelle erhalten Sie nach Kontaktaufnahme (wie unter II Erledigungsschritte beschrieben).
- Wertermittlung/Auflagen - die Wertermittlung wird durch Gutachter des Stadtverbandes festgelegt. Der Kleingärtnerverein hat keinen Einfluss auf das Ergebnis. Rein die Werte der Parzelle (Haus, Anbauten, Wege, Gewächse usw.) bestimmen die Höhe der Entschädigungssumme bei der Wertermittlung. Es können aber auch zu erfüllende Auflagen (Beseitigung von Müll, mangelhafte Pflege, Rückbau unzulässiger Anbauten usw.) den Wert mindern. In der Regel ist daher eine niedrige Wertermittlung mit eher hohen Auflagen verbunden. Hierbei kann man günstig eine Parzelle erwerben, aber innerhalb von drei Monaten sind auch die Auflagen zu erfüllen. Also eine Parzelle in der in kurzer Zeit viel Arbeit auf den neuen Pächter wartet. Im Gegensatz dazu ist bei einer höheren Wertermittlung mit nur wenig oder gar keinen Auflagen zu rechnen. Hierbei erwirbt man eher einen nahezu perfekten Garten mit entsprechendem Betrag. Hier ist der Arbeitsaufwand eher gering und beschränkt sich auf die reine Pflege des Gartens bzw. eventuell wenige zu erfüllende Auflagen. Dazu ist zu beachten, dass nachfolgende Wertermittlungsbeträge
a) wie angegeben gelten
| b) sich um den Betrag der zu erfüllenden Auflagen erhöht
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Grundsätzlich kann in beiden Fällen über die Minderung des Wertermittlungsbetrages zwischen neuem und scheidendem Pächter verhandelt werden. Beim Pächterwechsel ist der sich daraus ergebene Betrag unter Aufsicht des Vereinsvorstandes vom neuen an den scheidenden Pächter als Entschädigungssumme zu zahlen.
- Inventar - der persönliche Inhalt des Gartenhauses (Mobiliar, Gartenstühle, Liegen usw.) oder/und des Geräteschuppens (Werkzeug, Rasenmäher usw.) ist unabhängig von der Wertermittlung zu betrachten. Diese Gegenstände müssen vom neuen Pächter nicht zwingend gegen Entgelt übernommen werden. Es ist Verhandlungssache zwischen neuem und scheidendem Pächter ohne Beteiligung des Vereinsvorstandes.
Falls verfügbar, sind nachfolgend an dieser Stelle die freien Parzellen mit Bildern einsehbar.
Zurzeit stehen jedoch keine freien Parzellen zur Verfügung!
Beim Klick auf die Einzel-Bilder werden sie im Vollbildformat dargestellt und gewähren einen detaillierten Blick.
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Lfd. Nr. -- | Parzelle -- |
Lage --- Wertermittlung --- | Größe --- Auflagen --- |
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Lfd. Nr. -- | Parzelle -- |
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Um sich die Gärten vor Ort einmal anschauen zu können, steht Ihnen zusätzlich der im Bereich Navigation zum Download bereitgestellte Parzellenplan im PDF-Format zur Verfügung.
Wir danken für Ihr Interesse!