Kleingärtnerverein "Edelweiss"  e.V. Wuppertal-Elberfeld

gegründet 1950

Der Weg zur Parzelle

Anfragen zu freien Gartenparzellen und Bewerbungen als Gartenpächter werden ausschließlich über den hier vorgegeben Weg berücksichtigt. Hierzu ist unbedingt der Rückversand der Ausfüllseiten des zum Download bereitgestellten Aufnahme-Antrages (weiter unten) erforderlich!

Bevor Sie sich allerdings die Mühe machen, sollten Sie sich über folgendes klar sein:

  • Die Mitgliedschaft in unserem Verein ist eine grundsätzliche Voraussetzung für den Erwerb einer Gartenparzelle. Ohne Mitgliedschaft kann eine Parzelle in unserer Siedlung nicht gepachtet werden. 
  • Die Mitgliedschaft versteht sich als Solidargemeinschaft. Bewerbungen ohne die erkennbare Bereitschaft zur Beteiligung am Vereins-Leben und dem aktiven Engagement für den Verein wären sinnlos. Sie werden von uns abgelehnt. 
  • Die notwendigen Voraussetzungen und Erledigungsschritte die zum Erwerb der Vereinsmitgliedschaft und nach Einsichtnahme verfügbarer Parzellen auch des Pachtvertrages führen, sind nachfolgend detailliert erläutert.
Bitte lesen Sie sich alles aufmerksam durch! 


(I)   

 Voraussetzungen



  • Pachtvertrag - Vertragspartner als Pächter/in kann nur einer Person werden. Der Pachtvertrag wird zwischen dieser Person und dem General-Pächter, dem Stadtverband Wuppertal, geschlossen. Eigentümer bleibt weiterhin die Stadt Wuppertal. Dabei ist die Überlassung der Parzelle an Dritte (Familie, Verwandte, Freunde) ist nicht zulässig!
  • Einmalige Kosten zu Pachtbeginn - als einmalige Kosten sind gleich zu Pachtbeginn, für die Aufnahme (Aufnahmegebühr, Pacht, Verbräuche und separat Versicherung der erworbenen Parzelle für das laufende Rest-Jahr) mit ca. 200,00 bis 500,00 € und die Entschädigung an den Vorpächter je nach Höhe der festgelegten Wertermittlung etwa 2.000,00 bis 3.500,00 EUR zu rechnen und vor Ort zu bezahlen. Bei vorliegender Wertermittlung der jeweiligen freien Parzellen können detaillierte Beträge weiter unten eingesehen werden.
  • Jährliche Kosten - Für Mitgliedschaft/Pacht und Verbrauch für Wasser bzw. Strom, die jährlich zum Jahresbeginn kalkuliert werden müssen, können je nach Größe der Parzelle und dem Verbrauch zwischen 350,00 bis 500,00 EUR pro Jahr notwendig werden. Dieser Betrag kann sich durch jährliche Einmalzahlungen für Instandhaltungen, Zählerwechsel oder gestiegene Energiekosten auch für allgemeine Einrichtungen erhöhen. Da der Verein seinerseits Umlagen bereits zu Jahresbeginn an Dritte im Voraus zu leisten hat, ist dieser Betrag mit Erhalt der Jahresrechnung Anfang des Jahres unmittelbar bis spätestens Ende Januar für die künftige Gartensaison ebenfalls verpflichtend im Voraus zu zahlen.
  • Grundstückpflege - auch wenn der Eigentümer der nachfolgend genannten Flächen die Stadt Wuppertal ist und diese nicht zur erworbenen Parzelle selbst zählen, sei ausdrücklich an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass auch die Flächen um die Parzelle herum vor der Einzäunung und Wege bis zur Mitte, genauso der regelmäßigen Pflege durch den Pächter unterliegen wie die Parzelle selbst.
  • Gemeinschaftsarbeit - außerdem sind 4 x 5 Stunden als Gemeinschaftsarbeit (in Summe 20 Stunden) jeweils samstags zwischen 08:00 und 13:00 Uhr für die Pflege und den Erhalt die allgemeinen Teile der Anlage als sogenannte Pflichtstunden abzuleisten. Zusätzlich ist auch Hilfe bei Veranstaltungen zu leisten. Die Durchführung von Veranstaltungen ist wichtig für die damit verbundenen Einnahmen und stellen den Fortbestand unserer Siedlung sicher.


(II)    

 Erledigungsschritte


 Vorausgesetzt es sind freie Parzellen verfügbar (siehe dazu III. Freie Parzellen weiter unten) wären die nachfolgenden Schritte zu erledigen.

  • Anfrage/Bewerbung – bei Interesse an einer freien Parzelle richten Sie bitte Ihre Anfrage ausschließlich unter Verwendung des nachstehenden fünfseitigen Aufnahme-Antrages an uns. Er wird zur Optimierung der weiteren Abläufe benötigt und steht als Download zur Verfügung. Darin enthalten sind:

 

Blatt 1        

Ausfüllblatt

Die Interessenerklärung inkl. der finalen Aufnahmebestätigung durch den Vorstand


Blatt 2,3  

Ausfüllblätter

Weitere Angaben zur Person, Kleingartenhaltung und Vereinswesen

 

Blatt 4,5

Infoblätter

Zu den Kosten, gärtnerische Nutzung und Pacht- bzw. Rechtsstruktur



  • Ausfüllen - der Blätter 1-3 können direkt nach dem Download am heimischen Computer, Laptop oder Tablet als Formular (mit der Tab-Taste) oder handschriftlich in Blockbuchstaben nach dem Ausdrucken der Blätter am heimischen Drucker erfolgen. In beiden Fällen darf die handschriftliche Unterschrift an den betreffenden Stellen in Blatt 1 und Blatt 3 allerdings nicht fehlen. Aus Kostengründen wird bei Anfragen auf den Versand des Aufnahme-Antrages als Alternative zum Download verzichtet. Der Antrag wird aber während unserer Bürozeiten an ungeraden Dienstagen zwischen 17:30 und 19:30 Uhr vorgehalten und kann dort persönlich entgegen genommen werden.
  • Rückversand - als verbindliche Anfrage/Bewerbung eingescannt per E-Mail bzw. im Original per Briefpost versenden oder Abgabe durch direkten Einwurf in unseren Briefkasten bzw. persönliche Übergabe an einen der Vorstandskräfte. Falls der Rückversand im Original erfolgt, bitte vorweg Kopien für die eigenen Unterlagen nicht vergessen! Weil die auszufüllenden Blätter Rechtsverbindlichkeit besitzen und in den Mappen archiviert werden (inklusive der 10-jährigen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist), sind abfotografierte Dokumente jedoch ungeeignet.

 Bitte nun zum Download des Aufnahme-Antrages auf das nebenstehende WORD-Symbol klicken. 

Die Blätter 1-3 des Aufnahme-Antrages unbedingt ausgefüllt Ihrer Anfrage beifügen, sie kann sonst nicht berücksichtigt werden (die Blatter 4 und 5 dienen nur zur Info und Verbleib bei Ihnen)

 


  • Kennenlerngespräch - im Anschluss melden wir uns bei Ihnen, um einen Termin (in der Regel während der Bürozeiten) für ein persönliches Kennenlerngespräch auszumachen. Um Sie und uns dabei vor unangenehmen Folgen und Problemen während der späteren Mitgliedschaft bzw. als Pächter/in durch Missverständnisse zu bewahren, bietet dieses Gespräch nicht nur Raum für weitere Informationen und die rechtlichen Bedingungen, die im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft und dem Pachtvertrag einzuhalten sind, sondern auch im Dialog die Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens. Alle relevanten Positionen werden während dieses Termins thematisiert und machen bei beiderseitigem Einvernehmen am Ende den Weg für eine spätere Mitgliedschaft und dem Pachtverhältnis durch die offizielle Beitrittserklärung frei.
  • Aufnahme als Mitglied - im Anschluss entscheidet mehrheitlich der Gesamt-Vorstand schlussendlich über die Aufnahme Ihrer Mitgliedschaft in unseren Verein und damit für Sie die Möglichkeit eine freie Gartenparzelle in unserer Siedlung pachten zu können oder in die Warteliste aufgenommen zu werden. Das Ergebnis wird Ihnen in der Regel zeitnah mitgeteilt.
  •  Datenschutz - in dem Fall, wenn es dennoch zu keiner Mitgliedschaft/Pachtvertrag kommen sollte, werden Ihre persönlichen Daten/persönlicher Schriftverkehr vernichtet und eventuell gespeicherte Daten wieder gelöscht.

 


(III)    

 Freie Parzellen


Falls verfügbar, sind anschließend nacheinander alle freien Parzellen mit Bildern und den Grunddaten, wie örtliche Lage in Verbindung mit dem Parzellenplan (ist über den Bereich Navigation zum Download abrufbar), Größe und dem Wertermittlungsbetrag und Auflagen dargestellt. Jede Gartenparzelle verfügt grundsätzlich über ein Gartenhaus (Stein) mit Energieversorgung (Wasser- und Stromanschluss). Weitere Informationen zu einer abgebildeten Parzelle erhalten Sie nach Kontaktaufnahme (wie unter II Erledigungsschritte beschrieben).

  • Wertermittlung - wird durch Gutachter des Stadtverbandes festgelegt. Der Kleingärtnerverein hat keinen Einfluss auf das Ergebnis. Rein die Werte der Parzelle (Haus, Anbauten, Wege, Gewächse usw.) bestimmen die Höhe der Wertermittlung. 
  • Auflagen - wird ebenfalls durch Gutachter festgestellt und umfasst z.B. die Beseitigung von Müll, mangelhafte Pflege, Rekultivierung und Rückbau unzulässiger Baumaßnahmen oder Anbauten. Auch sie sind Bestandteil des später tatsächlichen Zahlbetrages.
  • Niedrige Wertermittlung - hohe Auflagen. Eine niedrige Wertermittlung ist in der Regel mit eher hohen Auflagen verbunden. Hierbei kann man eine pflege- und arbeitsintensive Parzelle zwar günstig erwerben, man muss aber aber auch innerhalb von drei Monaten die dann hohen Auflagen (Kosten? Arbeit? Zeit?) erfüllen.  
  • Hohe Wertermittlung - niedrige Auflagen. Bei einer höheren Wertermittlung sind im Gegensatz dazu nur wenige oder gar keine Auflagen zu erfüllen. Hierbei erwirbt man eher einen nahezu perfekten Garten zum entsprechend hohem Betrag. Der Arbeitsaufwand ist eher gering und beschränkt sich auf das Erfüllen von Auflagen in kleinem Umfang und die reine Pflege des Gartens.

Zur Beachtung: Der tatsächlich Zahlbetrag bei der Übergabe setzt sich aus Wertermittlung und Auflagen zusammen. Erfüllt dabei der bisherige Pächter die Auflagen (ggf. auch teilweise) vor Weitergabe der Parzelle selbst, erhöht sich der hier angegebene Wertermittlungsbetrag um den entsprechenden Betrag der erfüllten Auflage(n). Die nachfolgend bei freien Parzellen angegebene Wertermittlung ist daher zunächst immer um den Betrag der Auflagen gemindert. Je nach Stand der Erfüllung von Auflagen durch den bisherigen Pächter erhöht sich jedoch der tatsächliche Zahlbetrag. 

Hierzu ein paar Erledigungs- und Kosten-Beispiele:

Wertermittlung  gemäß Gutachter

Auflagen            gemäß Gutachter

Bisheriger Pächter  erfüllt Auflagen

Neuer Pächter        Auflagen zu erfüllen 

Zahlbetrag               je nach Erfüllung

2.500,00 €

580,00 €

NICHT

JA, komplett 580,00 €

2.500,00 €

2.500,00 €

580,00 €

JA, z.B. für 320,00 €

JA, Rest z.B. 260,00 €

2.820,00 €

2.500,00 €

580,00 €

JA, komplett

NEIN

3.080,00 €

Grundsätzlich kann über die Minderung des Zahlbetrages (im Beispiel Spalte rechts) jedoch zwischen neuem und bisherigem Pächter verhandelt werden. Beim Pächterwechsel ist der sich daraus ergebene Betrag unter Aufsicht des Vereinsvorstandes vom neuen an den bisherigen Pächter als Entschädigungsbetrag zu zahlen. 

  • Inventar - der persönliche Inhalt des Gartenhauses (Mobiliar, Gartenstühle, Liegen usw.) oder/und des Geräteschuppens (Werkzeug, Rasenmäher usw.) ist unabhängig von der Wertermittlung zu betrachten. Diese Gegenstände müssen vom neuen Pächter nicht zwingend gegen Entgelt übernommen werden. Es ist Verhandlungssache zwischen neuem und bisherigem Pächter ohne Beteiligung des Vereinsvorstandes.

Falls verfügbar, sind nunmehr an dieser Stelle die freien Parzellen mit Bildern einsehbar. 

Zurzeit stehen diese freien Parzellen zur Verfügung!

Beim Klick auf die Einzel-Bilder werden sie im Vollbildformat dargestellt und gewähren einen detaillierten Blick.

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Lfd. Nr. 01

Parzelle 030

Direkt neben der Treppe am Vereinshaus



Lage Alpenrosenweg (neben dem Festplatz)

Wertermittlung 810,68 €

Größe 230 m²

Auflagen 2.003,16 €

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Lfd. Nr. 02

Parzelle 082

Zweiter Garten von der Treppe am Parkplatz hoch nach links

 


Lage Höhenweg

Wertermittlung 2.845,95 €

Größe 253 m²

Auflagen 100,00 €

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Lfd. Nr.  03

Parzelle 108

Direkt der Treppe vom Parkplatz kommend gegenüber




Lage Höhenweg

Wertermittlung 251,45 €

Größe 264 m²

Auflagen 3.060,63 € (!)

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Lfd. Nr.

Parzelle



Lage

Wertermittlung

Größe

Auflagen

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Um sich die Gärten vor Ort einmal anschauen zu können, steht Ihnen zusätzlich der im Bereich Navigation zum Download bereitgestellte Parzellenplan im PDF-Format zur Verfügung. 

Wir danken für Ihr Interesse!