Kleingärtnerverein "Edelweiss"  e.V. Wuppertal-Elberfeld
gegründet 1950

Wichtige Eckpunkte bei Kündigung des Pachtvertrags!

 

Form und Wirksamkeit der Kündigung


  




 

 


Fortbestand von Pflichten & Kosten trotz Kündigung



Pachtverhältnis: Wünscht der Pächter, wie unter 10.2 des Pachtvertrages möglich, die Kündigung des Pachtverhältnis, so wird sie unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist (schriftlicher Eingang beim Vorstand) normalerweise nach Bundeskleingartengesetz zum Endes des Gartenjahres (30.November des laufenden Jahres) gültig. Falls sie wie im Regelfall zu sofort gewünscht wird, erkennt der Stadtverband Wuppertal als Pachtvertragspartner auch das an. Entscheidend ist die schriftliche Kündigungsbestätigung des Stadtverbandes. Das geschieht deshalb, um eine Wertermittlung unmittelbar veranlassen zu können und falls ein Nachpächter verfügbar sein sollte, einen Pächterwechsel auch unterjährig zu ermöglichen. Später eingehende Kündigungen, also bei einer kürzeren Frist (nach dem 31.August), verschiebt die Beendigung auf das Ende des Folge-Gartenjahres. Aber auch hier kann die Wertermittlung/Parzellenwechsel auf dem gerade beschriebenen kulanten Wege vorzeitig erfolgen.

Vereinsmitgliedschaft: Abweichend davon kann unter Einhaltung einer einmonatigen Frist gleichzeitig die Vereins-Mitgliedschaft zum 31.Dezember des laufenden Jahres gekündigt werden. Hier besteht aber auch die Möglichkeit wahlweise die Mitgliedschaft als Förder-Mitglied ohne Garten fortzusetzen.

Sollte kein Interessent zur Übernahme der Parzelle vorhanden sein oder keine Einigung mit Vorstand darüber erzielt werden, bestehen alle finanziellen und praktischen Pflichten für die scheidende Person trotz Kündigung weiter fort. Zu den praktischen Pflichten zählt die Pflege und Bewirtschaftung der eigenen Parzelle. Dies gilt bis zu einem etwaigen späteren Pächterwechsel, ohne dass es sich um die Fortsetzung der Mitgliedschaft oder des Pachtverhältnisses handelt. So besteht z.B. nicht das Recht zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung. Die Kosten des Pachtgrundstücks werden nicht mehr als jährliche Rechnung für Mitgliedschaft, Pacht, Strom- und Wasserverbrauch usw. (also die Summe der notwendigen Unterhaltungskosten inklusive aller Umlagen) sondern nach einem BGH-Urteil in gleicher Höhe als sogenannte Verwaltungspauschale separat in Rechnung gestellt. Ist die Weitergabe nach zwölf Monaten noch nicht vollzogen, muss eine erneute Wertermittlung zu Lasten der scheidenden Person veranlasst werden. Der betreuende Verein ist berechtigt, auf Kosten der scheidenden Person die Pflege und Bewirtschaftung der Parzelle extern in Auftrag zu geben, falls dies nicht durch die scheidende Person selbst erledigt wird. 

Pachtverhältnis und Vereinsmitgliedschaft sind unabhängig voneinander und Kündigungen daher jeweils für beide mit eigenhändiger Unterschrift zu bestätigen!

Voraussetzung Vereins-Mitglied und Pacht


Für den Erwerb einer Gartenparzelle ist die Vereins-Mitgliedschaft inklusive der Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten zwingende Voraussetzung. Daher darf eine Weitergabe vom abgebenden zum neuen Pächter nur über den Vereinsvorstand erfolgen. Vereinbarungen, Verträge oder gar Zahlungen in diesem Zusammenhang ohne Vorstandsbeteiligung sind unzulässig und damit ungültig! Diesbezüglich bereits ausgeführte Zahlungsvorgänge müssen rückgängig gemacht werden! Der Vorstand entscheidet dabei allein über die Aufnahme eines Interessenten als Vereins-Mitglied und Pächter.

Wertermittlung

Bei einem Pächterwechsel ist zwingend eine für den abgebenden Pächter kostenpflichtige Wertermittlung vorgeschrieben. Die Kosten, zurzeit 120,00 € für die Ermittlung vor Ort an den Beauftragten des Stadtverbandes und 25,00 € für den Vereinsvertreter, sind sofort zu entrichten. Das Ergebnis wird in einem Wertermittlungsprotokoll festgehalten. Ein Exemplar erhält die scheidende Person.

Veröffentlichung

Unmittelbar nach der Wertermittlung wird die Parzelle mit Bild in dieser Webpräsenz unter "Freie Parzellen" im Bereich "Der Weg zur Parzelle" der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Wie bei allen Erledigungen handelt es sich auch hier um einen ehrenamtlichen Service, der uns und der scheidenden Person bei der Wiedergabe der Parzelle helfen soll. Ein Anspruch darauf, etwa aus den Kosten der Wertermittlung (sie gehen vollständig an den Wertermittler) besteht jedoch nicht. Die Veröffentlichung kann daher durchaus verzögert erfolgen.

Da die Parzelle der Stadt Wuppertal gehört und nur gepachtet ist, sind beim privaten Anbieten in Medien und Verkaufsportalen mit dem Ziel der Weitergabe, Regeln zu beachten. Die Weitergabe einer Parzelle erfolgt zunächst auf Basis des vom Stadtverband festgesetzten Wertermittlungsbetrages (ggf. abzüglich von Auflagen). Er darf auch nur so und mit Hinweis auf den Unterpächter (Parzellen-Inhaber = Stadt Wuppertal; Zwischenpächter = Stadtverband Wuppertal der Gartenfreunde e.V.; Unterpächter = KGV "Edelweiss" e.V. Wuppertal-Elberfeld) als Bestandteil der Weitergabe-Modalitäten publiziert werden.

Lediglich das persönlich vorhandene Inventar (Möbel, Gartengeräte, Grill) darf frei als eigener Betrag zum Verkauf angeboten werden. Es handelt sich um einen vom Parzellenwechsel selbst unabhängigen Vorgang und setzt die Einigung zwischen scheidendem und zukünftigem Pächter voraus. Im Fall der fehlenden Einigung ist ggf. die Parzelle bzw. Gartenlaube "besenrein" zu räumen.



Weitere Informationen

Bei weiterem Klärungsbedarf zu diesen Themen stehen wir gerne in den Bürozeiten dienstags 17:30-19:30 Uhr in ungeraden Wochen zur Verfügung oder bemühen uns per Rücksprache beim Stadtverband um Lösungen und informieren abschließend.


 

Kündigung/Änderung der Mitgliedschaft

Das nachfolgende Dokument kann wahlweise für verschiedene Änderungs- und Kündigungs-Optionen genutzt werden. Folgende Themenauswahl steht dabei zur Verfügung:

  • Kündigung der Förder-Mitgliedschaft
  • Exklusive Beendigung des Pachtvertrags und damit Änderung der Voll- zur Förder-Mitgliedschaft ohne Garten
  • Kündigung von Pachtverhältnis und Vereinsmitgliedschaft

 Nach dem Download auf den eigenen Rechner, im Dokument die Freigabe der Bearbeitung oben rechts anklicken. Erst jetzt kann das Formular entweder direkt ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt oder auch komfortabel mit der Formular-Ausfüll-Funktion die betreffenden Positionen im Dokument mit Hilfe der Tabulator-Taste (zwei gegenläufige Pfeile, links auf der Tastatur neben dem Q) am eigenen Rechner ausgefüllt und abschließend ausgedruckt werden. Weil Kündigung der Vereins-Mitgliedschaft und des Pachtvertrages zwei getrennte Sachverhalte darstellen, ist beides auch getrennt zu kündigen. Zur Rechtsgültigkeit daher bitte die handschriftliche Unterschrift abschließend im Dokument unten für Pachtvertrag und Vereinsmitgliedschaft separat ausführen. Die Zustellung kann per Post, Scan an unsere E-Mail-Adresse, über unseren Briefkasten oder persönlich zur Vorstandssprechstunde an ungeraden Dienstagen zwischen 17:30 und 19:30 Uhr erfolgen.

Um Rückfragen zu vermeiden, können nur vollständig ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Dokumente verzögerungsfrei bearbeitet werden.

Bitte unbedingt nach dem Download auf den eigene Rechner im nachfolgenden Dokument 'Kündigung_Änderung' die Freigabe der Bearbeitung oben rechts anklicken, da sonst das Formular nicht einwandfrei auf einer Seite dargestellt wird. In diesem Fall kann eine Kündigung nicht anerkannt werden!