Wichtige Eckpunkte bei Kündigung des Pachtvertrags!
Form und Wirksamkeit
| Pachtverhältnis: Wünscht der Pächter, wie unter 10.2 des Pachtvertrages möglich, die Kündigung des Pachtverhältnis mit sofortiger Wirkung, so wird sie unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist (schriftlicher Eingang beim Vorstand) zum Endes des Gartenjahres (30.November des laufenden Jahres) gültig. Falls jedoch ein Nachpächter zur Verfügung steht, kann bei Einigung zwischen Vorstand, scheidendem und zukünftigem Pächter der Parzellenwechsel ganz im Interesse aller Beteiligten auch unterjährig durchgeführt werden. Später eingehende Kündigungen, also bei einer kürzeren Frist (nach dem 31.August), verschiebt die Beendigung auf das Ende des Folge-Gartenjahres. Aber auch hier kann der Parzellenwechsel unterjährig erfolgen. Vereinsmitgliedschaft: Abweichend davon kann unter Einhaltung einer einmonatigen Frist gleichzeitig die Vereins-Mitgliedschaft zum 31.Dezember des laufenden Jahres gekündigt werden. Hier besteht aber auch die Möglichkeit wahlweise die Mitgliedschaft als Förder-Mitglied ohne Garten fortzusetzen. Pachtverhältnis und Vereinsmitgliedschaft sind unabhängig voneinander und Kündigungen daher jeweils für beide mit eigenhändiger Unterschrift zu bestätigen! |
Voraussetzung | Für den Erwerb einer Gartenparzelle ist die Vereins-Mitgliedschaft inklusive der Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten zwingende Voraussetzung. Daher darf eine Weitergabe vom abgebenden zum neuen Pächter nur über den Vereinsvorstand erfolgen. Vereinbarungen, Verträge oder gar Zahlungen in diesem Zusammenhang ohne Vorstandsbeteiligung sind unzulässig und damit ungültig! Diesbezüglich bereits ausgeführte Zahlungsvorgänge müssen rückgängig gemacht werden! |
Wertermittlung | Bei einem Pächterwechsel ist zwingend eine für den abgebenden Pächter kostenpflichtige Wertermittlung vorgeschrieben. Die Kosten, zurzeit 100,00 € für die Ermittlung vor Ort an den Beauftragten des Stadtverbandes und 25,00 € für den Vereinsvertreter, sind sofort zu entrichten. Das Ergebnis wird in einem Wertermittlungsprotokoll festgehalten. Ein Exemplar erhält der scheidende Pächter zeitnah ausgehändigt. |
Veröffentlichung | Unmittelbar nach der Wertermittlung wird die Parzelle mit Bild in dieser Webpräsenz unter "Freie Parzellen" im Bereich "Der Weg zur Parzelle" der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Wie bei allen Erledigungen handelt es sich auch hier um einen ehrenamtlichen Service, der uns und dem ausscheidenden Pächter bei der Wiedergabe der Parzelle helfen soll. Ein Anspruch darauf, etwa aus den Kosten der Wertermittlung (sie gehen vollständig an den Wertermittler) besteht jedoch nicht. Die Veröffentlichung kann daher durchaus verzögert erfolgen. Da die Parzelle der Stadt Wuppertal gehört und nur gepachtet ist, sind beim privaten Anbieten in Medien und Verkaufsportalen mit dem Ziel der Weitergabe, Regeln zu beachten. Die Weitergabe einer Parzelle erfolgt zunächst auf Basis des vom Stadtverband festgesetzten Wertermittlungsbetrages (ggf. abzüglich von Auflagen). Er darf auch nur so und mit Hinweis auf den Unterpächter (Parzellen-Inhaber = Stadt Wuppertal; Zwischenpächter = Stadtverband Wuppertal der Gartenfreunde e.V.; Unterpächter = KGV "Edelweiss" e.V. Wuppertal-Elberfeld) als Bestandteil der Weitergabe-Modalitäten publiziert werden. Lediglich das persönlich vorhandene Inventar (Möbel, Gartengeräte, Grill) darf frei als eigener Betrag zum Verkauf angeboten werden. Es handelt sich um einen vom Parzellenwechsel selbst unabhängigen Vorgang und setzt die Einigung zwischen scheidendem und zukünftigem Pächter voraus. Im Fall der fehlenden Einigung ist ggf. die Parzelle bzw. Gartenlaube "besenrein" zu räumen. |
Fortbestand von Pflichten & Kosten | Sollte sich bis zum Ablauf der Frist kein Interessent zur Übernahme der Parzelle vorhanden sein oder keine Einigung zwischen Vorstand, scheidendem und Nachfolge-Pächter erzielt werden, bestehen finanzielle und praktische Pflichten für den scheidenden Pächter auch über das Ende des abgelaufenen Gartenjahres hinaus. Zu den praktischen Pflichten zählt die Pflege und Bewirtschaftung der eigenen Parzelle. Dies gilt bis zu einem etwaigen späteren Pächterwechsel, ohne dass es sich um die Fortsetzung der Mitgliedschaft oder des Pachtverhältnisses handelt. So besteht z.B. nicht das Recht zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung. Ab dem 1.Januar des Folgejahres werden die Kosten des Pachtgrundstücks nicht mehr als jährliche Rechnung für Mitgliedschaft, Pacht, Strom- und Wasserverbrauch usw. (also die Summe der notwendigen Unterhaltungskosten inklusive aller Umlagen) sondern nach einem BGH-Urteil in gleicher Höhe als Verwaltungspauschale separat in Rechnung gestellt. Ist die Weitergabe nach zwölf Monaten noch nicht vollzogen, muss eine erneute Wertermittlung zu Lasten des bisherigen Pächters veranlasst werden. |
Weitere Informationen | Bei weiterem Klärungsbedarf zu diesen Themen stehen wir gerne in den Bürozeiten dienstags 17:30-19:30 Uhr in ungeraden Wochen zur Verfügung oder bemühen uns per Rücksprache beim Stadtverband um Lösungen und informieren abschließend. |
Kündigung/Änderung der Mitgliedschaft
Das nachfolgende Dokument kann wahlweise für verschiedene Änderungs- und Kündigungs-Optionen genutzt werden. Folgende Themenauswahl steht dabei zur Verfügung:
- Kündigung der Förder-Mitgliedschaft
- Exklusive Beendigung des Pachtvertrags und damit Änderung der Voll- zur Förder-Mitgliedschaft ohne Garten
- Kündigung von Pachtverhältnis und Vereinsmitgliedschaft
Nach dem Download auf den eigenen Rechner und Freigabe der Bearbeitung (oben rechts) kann das Formular entweder direkt ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt oder auch komfortabel mit der Formular-Ausfüll-Funktion die betreffenden Positionen im Dokument mit Hilfe der Tabulator-Taste (zwei gegenläufige Pfeile, links auf der Tastatur neben dem Q) am eigenen Rechner ausgefüllt und abschließend ausgedruckt werden. Weil Kündigung der Vereins-Mitgliedschaft und des Pachtvertrages zwei getrennte Sachverhalte darstellen, ist beides auch getrennt zu kündigen. Zur Rechtsgültigkeit daher bitte die handschriftliche Unterschrift abschließend im Dokument unten für Pachtvertrag und Vereinsmitgliedschaft separat ausführen. Die Zustellung kann per Post, Scan an unsere E-Mail-Adresse, über unseren Briefkasten oder persönlich zur Vorstandssprechstunde an ungeraden Dienstagen zwischen 17:30 und 19:30 Uhr erfolgen.
Um Rückfragen zu vermeiden, können nur vollständig ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Dokumente verzögerungsfrei bearbeitet werden.