Gebäudeversicherung
• Bewirtschaftung/Instandhaltung – alle Einrichtungen auf dem Grundstück der Parzelle (Laube, Anbauten, Anpflanzungen aller Art, Tore, Zäune, Stützmauern, Treppen und Wege) gehören zur Parzelle. Sie sind vom Pächter zu bewirtschaften und instand zu halten/zu setzen. Bei gemeinsamer Nutzung mit dem Nachbarn z.B. beim Eingangstor, Grenzzäunen usw. erfolgt diese Bewirtschaftung/Instandsetzung selbstständig in Arbeits- und Kostenteilung.
• Energiekosten-Beitrag – wird sich wegen der stark gestiegenen Energiekosten in der Jahresrechnung 2023 niederschlagen.
• Lärmentwicklung – bei der Lärmentwicklung (egal welcher Art) ist Rücksichtnahme auf Nachbarn und Anwohner zu gewährleisten.
• Schlüssel – für die Zufahrt in die Gartenanlage dürfen vom Schlüsselinhaber (Pächter) nur ausnahmsweise und mit vorheriger Absprache des Vorstandes weitergegeben werden.
• Strom- und Wasserordnung – wurde beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.
• Überlassung – Parzellen dürfen nicht Dritten (dazu zählen auch Familienangehörige) überlassen werden. Grundlage siehe 6.3. des Pachtvertrages.
• Vereinssatzung – der Entwurf der geänderten Vereinssatzung wurde beschlossen und tritt nach Bestätigung beim Amtsgericht in Kraft.
• Versicherungsschutz – der von Pächtern gewünschte Abschluss oder die Erhöhung des Versicherungsschutzes für Gebäude und Inventar per formlosem Antrag wurde final gesammelt an den Stadtverband gemeldet. Der (Erhöhungs-) Betrag wird in der kommenden Jahresrechnung der betreffenden Pächter ausgewiesen sein.
• Vorstand – für die Zeit bis zur MGV 2023 weiter im Amt:
Angelika Sayn | Rolf Tauchel | Manfred Kort | Ralph-D.Sayn | Jürgen Koch |
Vositzende | Stellvertreter | Kassenwart | Schriftführer | Fachwart |
W.Bielefeld | H.Tüsselmann | Michael Schaub | H. Lehnardt | Jürgen Sochaki |
Veranstaltungen | Pressewart | Anlagenwart | Anlagenwart | Anlage/Haus |
• Wasserzähler – im Zeitfenster von Ende 2022 bis Anfang 2024 erfolgt der turnusmäßige Austausch der Wasserzähler (gemäß Eichgesetz nach dem Ablauf von sechs Jahren). Die Beschaffung und Durchführung der Arbeiten darf ausschließlich durch den Verein erfolgen. Die Kosten für die Wasserzähler, das Eichen, den Aus- bzw. Einbau und weitere Mittel (Stopfen, Dichtungen usw.) wird ebenfalls in der Jahresrechnung 2023 ausgewiesen sein.
• Zutrittsrecht – alle Parzellen müssen grundsätzlich, z.B. zur Gefahrenabwehr, Eingrenzen und Beseitigen von Schäden und Störungen im Strom- und Wassernetz usw. zu jeder Zeit zugänglich sein. Vorhängeschlösser oder ähnliche Mittel, die zum Abschließen der Tore eingesetzt werden, sind ab sofort zu entfernen (Grundlagen: Pachtvertrag unter 9., Gartenordnung, Zutrittsrecht unter 1. und Strom- und Wasserordnung unter 5.1)!
Als Kassenprüfer stehen Kornelia Fischer und Thomas Kipp, sowie Arno Domeyer als Ersatz-Kassenprüfer auch für 2023 zur Verfügung.
Rückfragen und ausführliche Informationen hierzu in den Vorstandssprechstunden ungerader Dienstag ab 17:30 Uhr oder zur gegebenen Zeit mit persönlichem Anschreiben. Außerdem liegt das ausführliche Protokoll der Mitgliederversammlung für jedes Mitglied zur Einsichtnahme im Vereinsbüro aus.
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