Kleingärtnerverein "Edelweiss"  e.V. Wuppertal-Elberfeld

gegründet 1950



Nachfolgend werden Informationen temporär bzw. saisonal unter "1. Aktuell" bzw. "2. Aus Rundschreiben des Stadtverbandes" angeboten oder es stehen allgemeine Informationen dauerhaft unter "3. Dauerinformation A-Z" zur Verfügung
 
 1. Aktuell 

Ende der Gartensaison

  Die Gartensaison geht zu Ende und wie üblich wurde in diesen Tagen die Wasserzufuhr abgedreht.
Zum Schutz vor Frostschäden wird der Ausbau des Wasserzählers und die Lagerung an einem frostfreien Ort empfohlen. In diesem Fall bitte aus Gründen der Hygiene die offenen Wasserrohrenden luftdicht verschließen, um so Ungeziefer und Verunreinigungen zu verhindern.
Mit dem Abdrehen des Wassers wird auch die Zufahrt zur Siedlung wieder beschränkt.
Durch Austausch der Schließzylinder besteht bis zum Frühjahr 2025 nicht mehr die Möglichkeit mit den auf Wunsch ausgehändigten Schlüsseln die Zufahrt-Tore zu öffnen. Nur bei Bedarf und in Ausnahmefällen gestattet der Vorstand die Einfahrt in die Siedlung und öffnet dafür die Tore. 
Es geschieht nur zum Schutz der Wege und der darin verlegter Rohrleitungen. Ein Befahren wird lediglich bei Frost- und Schneefreiheit empfohlen.

Beendet ist für dieses Jahr auch die Zeit für die Ableistung der Gemeinschaftsarbeit. Noch nicht abgeleistete Gemeinschaftsarbeit wird mit 25,00 € je fehlender Stunde in der Jahresrechnung 2025 berücksichtigt. 



Begehung im Frühjahr 2025
 
  Eine Überprüfung der Parzellen wie in diesem Jahr ist auch für das kommende Frühjahr 2025 vorgesehen. Der gesamte Vorstand wird dazu wieder eine Begehung durchführen. An schönen Tagen bestünde jetzt noch oder im Frühjahr für einige Wochen die Gelegenheit z.B. radikale Rückschnitte bzw. die Beseitigung von Gewächsen (z.B. Bambus, Kirschlorbeer) vorzunehmen. Solche Arbeiten sind auf die Zeit vom 1.Oktober bis Ende Februar beschränkt. Aber auch zur Entsorgung von Gerümpel oder Müll wäre jetzt die richtige Zeit. Falls notwendig und die Witterung lässt es zu, gewährt der Vorstand hierzu auf Anfrage ggf. die Einfahrt in die Siedlung, auch wenn die Tore bis zum Frühjahr dauerhaft geschlossen sind.
Unter Berücksichtigung der Fauna dürfen Rückschnitte als Formschnitte auch später und sogar ganzjährig ausgeführt werden.

  

Ersatz-Betrag für Gemeinschaftsarbeit

  Der Ersatz-Betrag für nicht erfüllte Gemeinschaftsarbeit bzw. andere Service-Leistungen werden dieses Jahr erstmalig mit 25,00 € je Aufwand bzw. je Stunde berechnet und sind im zutreffenden Fall in der kommenden Jahresrechnung zu kalkulieren!

 



2. Aus Rundschreiben des Stadtverbandes  

ALLIANZ-Versicherung 
  
Wegen der gestiegenen Anzahl von Einbrüchen sowie den extremen Kostensteigerungen bei den Entschädigungsleistungen, sieht sich die ALLIANZ gezwungen, die Konditionen für die Einbruch-Diebstahlversicherung mit Vandalismusschäden nach einem Einbruch-Diebstahl ab 01.01.2025 anzupassen.
Nicht erhöht wird der Beitrag für die Gebäudeversicherung, worüber das Risiko Feuer-Leitungswasser-Sturm und Hagel versichert ist.
Somit ergeben sich ab dem 01.01.2025 nachstehende Mindestversicherungssummen und -Beiträge.

 

 

Inventar/Hausrat (Einbruch-Diebstahlversicherung)

Bisher

Künftig

Mindest-Versicherungssumme

Betrag je 500,00 € Versicherungssumme

2.500,00 €

5,75 €

3.000,00 €

6,35 €

Berechnung Gesamt-Mindestbetrag

Bisher

Künftig

Anteil Inventar/Hausrat (Einbruch-Diebstahlversicherung)

      Mindestversicherungssumme, bisher 2.500 € (entspricht 5,75 € x 5)

      Mindestversicherungssumme, künftig 3.000 € (entspricht 6,35 € x 6)

Anteil Gebäudeversicherung (unverändert)


28,75 €


25,00 €



38,10 €

25,00 €

Jahres-Beitrag

53,75 €

63,10 €

Gestaffelt nach der jeweils persönlich gewählten Höhe der Verssicherungssumme, sind ausgehend von diesem Mindest-Beitrag die Steigerungssätze (jeweils um 6,35 € je 500,00 € Versicherungssumme) in der kommenden Jahresrechnung einzukalkulieren.

Fachberater-Ausbildung
  
Zunächst werden hier in 2025 zwei Seminare pro Halbjahr angeboten. Bei den insgesamt 12 Veranstaltungen werden vier in Düsseldorf stattfinden. Fahrtkosten werden vom Landesverband Rheinland übernommen.
In 2026 wird es eine weitere Seminarreihe für Wuppertaler Teilnehmer geben.
Erster Facharbeiter-Stammtisch am Freitag, 17.01.2025 im KGV Springen.
Ein erstes Seminar zum Thema Permakultur im Kleingarten wird es am 24.02.2025 geben.
Grundsätzlich: die Seminare, die der Stadtverband Wuppertal durchführt, sind offen für alle Pächter und Pächterinnen, nicht nur für die Fachberater oder Fachberaterinnen.

 


Kleingärtnerische Nutzung
 
Es wird ausdrücklich auf die Drittel-Lösung der Kleingärtnerischen Nutzung von Parzellen hingewiesen. Hiernach ist vorgeschrieben ein Drittel der Gartenfläche für den Anbau von Obst und Gemüse zwingend zu verwenden. Mit Sorge wird die Zunahme der Parzellen als "reine Freizeitgärten" betrachtet. Der günstige Pachtzins, den uns die Stadt Wuppertal gewährt, basiert auf Grundlage dieser Drittel-Lösung nach dem Bundeskleingarten-Gesetz (Kleingärtnerische Nutzung). Eine nicht Kleingärtnerische Nutzung, wie z.B. bei einem Freizeitgarten der Fall, würde ggf. den Pachtzins vervielfachen.
Die Kleingärtnerische Nutzung inklusive der Drittel-Lösung wird auch in 2025 im Fokus stehen.



3. Dauerinformation A - Z 
Bauantrag
 
Anbauten, Erweiterungen der Laube, Stützmauern oder Überdachungen der Terrasse bedürfen der Genehmigung der Stadt, Ressort 103 Grünflächen & Forsten. Das notwendige Antrags-Formular kann über den Bereich Downloads von der Seite des Stadtverbandes heruntergeladen oder beim Vorstand bezogen werden. Der ausgefüllten Antrag bitte dem Ressort 103 der Stadt zukommen lassen:
Stadtverwaltung Wuppertal
Ressort 103 Grünflächen & Forsten
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal

Müll-Entsorgung
  
Müll jeder Art und erst recht gewerblicher Müll darf weder im Umfeld der Kleingartenanlage noch an den anliegenden Straßenrändern, also Hatzenbecker Str., Ravensberger Str. oder Cronenberger Str. entsorgt werden. Generell ist Müll und Sperrmüll aus den Gartenparzellen ausschließlich am eigenen Wohnort eines jeden Pächters/jeder Pächterin oder an den entsprechenden Stellen der AWG bei moderaten Preisen direkt zu entsorgen!


Schadenmeldung (Versicherung)

Schadenfälle aller Art (Feuerschaden, Einbruch, Diebstahl & Vandalismus, Wasserschäden oder Sturm & Hagel) müssen der Versicherung gemeldet werden. Für die meisten ist das die Allianz-Sammelversicherung des Stadtverbandes. Bitte nicht direkt an die Versicherung wenden. Das notwendige Formular kann unter Downloads von der Seite des Stadtverbandes ausgesucht und heruntergeladen oder beim Vorstand bezogen werden. Die ausgefüllte Schadenmeldung, ggf. Fotos des Schadens und bei Einbruch/Diebstahl/Vandalismus auch die Dokumentation der Polizei (ist in diesen Fällen immer hinzuzuziehen) bitte direkt an den Stadtverband Wuppertal schicken:
Stadtverband Wuppertal der Gartenfreunde e.V.
Burgunderstr.12
42285 Wuppertal