Nachfolgend werden Informationen temporär bzw. saisonal unter "1. Aktuell" bzw. "2. Aus Rundschreiben des Stadtverbandes" angeboten oder es stehen allgemeine Informationen dauerhaft unter "3. Dauerinformation A-Z" zur Verfügung
1. Aktuell
Wichtige Information zur Versicherung
Anders als noch in der Mitteilung von Oktober dieses Jahres angekündigt, kommt es zu einer grundsätzlichen Änderung bei der Versicherung der Gartenparzellen.
Wie uns der Stadtverband Wuppertal aktuell mitgeteilt hat, wurde der bestehende Rahmen-Vertrag zwischen der Allianz und dem Stadtverband Wuppertal kürzlich und mit Wirkung zum Jahresende gekündigt. Damit hat sich der Inhalt aus der Mitteilung im Oktober in Bezug auf die Änderung der Versicherungsbeiträge erledigt.
Anstelle der Allianz wird die Zürich als neuer Vertragspartner den Rahmenvertrag aller Kleingartenparzellen des Stadtverbandes Wuppertal übernehmen. Das führt zu einer geänderten Flächen- und Beitragsstruktur:
Steinhaus bis 24 qm (*bestehend aus allen Baulichkeiten wie Laube, Anbau, überdachter bzw. geschlossener Freisitz und Gerätehaus bis max. 24 qm)
Grundflache aller Gebäude* | Versicherungssumme Gebäude | Versicherungssumme Inventar/Hausrat | Jährlicher Beitrag |
12 m² | 12.500 € | 2.500 € | 55,00 € |
15 m² | 15.000 € | 2.500 € | 61,00 € |
18 m² | 18.000 € | 2.500 € | 68,20 € |
21 m² | 21.000 € | 2.500 € | 75,40 € |
24 m² | 25.000 € | 2.500 € | 85,00 € |
| Anhebung Inventar/Hausrat | Neue Versicherung Inventar/Hausrat | Jährlicher Anhebungssatz |
| 500 € | 3.000 € (2.500 + 500) | 4,00 € |
| 1.000 € | 3.500 € (2.500 + 1.000) | 8,00 € |
| 1.500 € | 4.000 € (2.500 + 1.500) | 12,00 € |
| 2.000 € | 4.500 € (2.500 + 2.000) | 16,00 € |
| 2.500 € | 5.000 € (2.500 + 2.500) | 20,00 € |
Fettgedruckte Beträge entsprechen der Mindestversicherung bzw. ergeben den jährlichen Mindestbetrag. Für die Grundfläche der „Versicherungssumme Gebäude“ sind die Angaben aus der Wertermittlung maßgeblich. Die „Versicherungssumme Inventar/Hausrat“ wird orientiert an dem zur Parzelle zählenden Inventar/Hausrat individuell festgelegt.
Bei der Versicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, ohne die eine Parzelle im Verantwortungsbereich des Stadtverbandes Wuppertal, nicht gepachtet werden kann. Das gilt nicht für Alt-Bestände, deren Pachtverhältnis vor Einführung der Versicherungspflicht einige Jahre zurück geschlossen wurde. Hier ist jedoch spätestens beim nächsten Pächterwechsel zwingend der Abschluss einer Versicherung erforderlich.
Es wird aber grundsätzlich auch denen geraten, die aus älterer Beständen keine Versicherung abgeschlossen haben, über eine Versicherung nachzudenken.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, führt in den meisten Fällen diese Änderung zu einer moderaten Anhebung der Jahresbeiträge. Bitte bei der Jahresrechnung berücksichtigen!
Begehung im Frühjahr 2025
Eine Überprüfung der Parzellen wie in diesem Jahr ist auch für das kommende Frühjahr 2025 vorgesehen. Der gesamte Vorstand wird dazu wieder eine Begehung durchführen. An schönen Tagen bestünde jetzt noch oder im Frühjahr für einige Wochen die Gelegenheit z.B. radikale Rückschnitte bzw. die Beseitigung von Gewächsen (z.B. Bambus, Kirschlorbeer) vorzunehmen. Solche Arbeiten sind auf die Zeit vom 1.Oktober bis Ende Februar beschränkt. Aber auch zur Entsorgung von Gerümpel oder Müll wäre jetzt die richtige Zeit. Falls notwendig und die Witterung lässt es zu, gewährt der Vorstand hierzu auf Anfrage ggf. die Einfahrt in die Siedlung, auch wenn die Tore bis zum Frühjahr dauerhaft geschlossen sind.
Unter Berücksichtigung der Fauna dürfen Rückschnitte als Formschnitte auch später und sogar ganzjährig ausgeführt werden.
Ersatz-Betrag für Gemeinschaftsarbeit
Der Ersatz-Betrag für nicht erfüllte Gemeinschaftsarbeit bzw. andere Service-Leistungen werden dieses Jahr erstmalig mit 25,00 € je Aufwand bzw. je Stunde berechnet und sind im zutreffenden Fall in der kommenden Jahresrechnung zu kalkulieren!
2. Aus Rundschreiben des Stadtverbandes
Fachberater-Ausbildung
Zunächst werden hier in 2025 zwei Seminare pro Halbjahr angeboten. Bei den insgesamt 12 Veranstaltungen werden vier in Düsseldorf stattfinden. Fahrtkosten werden vom Landesverband Rheinland übernommen.
In 2026 wird es eine weitere Seminarreihe für Wuppertaler Teilnehmer geben.
Erster Facharbeiter-Stammtisch am Freitag, 17.01.2025 im KGV Springen.
Ein erstes Seminar zum Thema Permakultur im Kleingarten wird es am 24.02.2025 geben.
Grundsätzlich: die Seminare, die der Stadtverband Wuppertal durchführt, sind offen für alle Pächter und Pächterinnen, nicht nur für die Fachberater oder Fachberaterinnen.
Kleingärtnerische Nutzung
Es wird ausdrücklich auf die Drittel-Lösung der Kleingärtnerischen Nutzung von Parzellen hingewiesen. Hiernach ist vorgeschrieben ein Drittel der Gartenfläche für den Anbau von Obst und Gemüse zwingend zu verwenden. Mit Sorge wird die Zunahme der Parzellen als "reine Freizeitgärten" betrachtet. Der günstige Pachtzins, den uns die Stadt Wuppertal gewährt, basiert auf Grundlage dieser Drittel-Lösung nach dem Bundeskleingarten-Gesetz (Kleingärtnerische Nutzung). Eine nicht Kleingärtnerische Nutzung, wie z.B. bei einem Freizeitgarten der Fall, würde ggf. den Pachtzins vervielfachen.
Die Kleingärtnerische Nutzung inklusive der Drittel-Lösung wird auch in 2025 im Fokus stehen.
Erste Fälle von Kündigungen bei fehlender kleingärtnerischer Nutzung aus anderen Stadtverbänden sind zu verzeichnen und wird sicherlich bald auch ein Thema in Wuppertal sein.
3. Dauerinformation A - Z
Bauantrag
Anbauten, Erweiterungen der Laube, Stützmauern oder Überdachungen der Terrasse bedürfen der Genehmigung der Stadt, Ressort 103 Grünflächen & Forsten. Das notwendige Antrags-Formular kann über den Bereich Downloads von der Seite des Stadtverbandes heruntergeladen oder beim Vorstand bezogen werden. Der ausgefüllten Antrag bitte dem Ressort 103 der Stadt zukommen lassen: Stadtverwaltung Wuppertal
Ressort 103 Grünflächen & Forsten
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Müll-Entsorgung
Müll jeder Art und erst recht gewerblicher Müll darf weder im Umfeld der Kleingartenanlage noch an den anliegenden Straßenrändern, also Hatzenbecker Str., Ravensberger Str. oder Cronenberger Str. entsorgt werden. Generell ist Müll und Sperrmüll aus den Gartenparzellen ausschließlich am eigenen Wohnort eines jeden Pächters/jeder Pächterin oder an den entsprechenden Stellen der AWG bei moderaten Preisen direkt zu entsorgen!
Schadenmeldung (Versicherung)
Schadenfälle aller Art (Feuerschaden, Einbruch, Diebstahl & Vandalismus, Wasserschäden oder Sturm & Hagel) müssen der Versicherung gemeldet werden. Für die meisten ist das die Allianz-Sammelversicherung des Stadtverbandes. Bitte nicht direkt an die Versicherung wenden. Das notwendige Formular kann unter Downloads von der Seite des Stadtverbandes ausgesucht und heruntergeladen oder beim Vorstand bezogen werden. Die ausgefüllte Schadenmeldung, ggf. Fotos des Schadens und bei Einbruch/Diebstahl/Vandalismus auch die Dokumentation der Polizei (ist in diesen Fällen immer hinzuzuziehen) bitte direkt an den Stadtverband Wuppertal schicken:
Stadtverband Wuppertal der Gartenfreunde e.V.
Burgunderstr.12
42285 Wuppertal