Nachfolgend werden Informationen temporär bzw. saisonal unter "1. Intern - aktuelle Meldungen durch den Verein" bzw. "2. Extern - z.B. aus Rundschreiben und Informationen des Stadtverbandes, der Stadt oder des Landesverbandes Rheinland" angeboten oder es stehen allgemeine Informationen dauerhaft unter "3. Dauerinformation A-Z" zur Verfügung
1. Intern - aktuelle Meldungen durch den Verein
Aus der Mitgliederversammlung 2026 in Stichworten A-Z
In der Versammlung wurde die angestrebte Erhöhung des Beitrages einstimmig beschlossen.
- Gemeinschaftsarbeit ab 2027
Die Meldungen zur Gemeinschaftsarbeit werden ab dem kommenden Jahr digital ausgeführt. Hierzu wird das Buchungssystem „Anny“ eingeführt. Erläuterungen (Schritt-für-Schritt-Anweisung folgen). Die bisherige schriftliche Aufforderung und auch die digitale Meldung über die Homepage entfallen dadurch künftig.
- Pachtvertrag ab dem 01.05.2026
Der Stadtverband hat ab sofort einen neuen Pachtvertrag eingeführt. Kern dieses Vertrages ist die aufschiebende Wirkung der Gültigkeit. Sie setzt erst nach dem Ablauf von 8 Monaten ein. Ziel ist es den Pachtvertrag erst mit Erledigung aller Auflagen durch die neue pachtende Person rechtsgültig werden zu lassen. Das kann ggf. auch vor dem Ablauf, muss aber spätestens nach 8 Monaten der Fall sein. Während dieser Zeit sind keine baulichen Veränderungen in der Parzelle erlaubt. Beim Ausbleiben der Auflagen-Erfüllung würde der Pachtvertrag nicht in Kraft treten und die betreffende Parzelle wieder zur Nachverpachtung freigegeben.
Dieser Vorstand wurde durch Vertrauensfrage bestätigt
Vorsitzende | Stellvertreter u. Kassenwart | Schriftführer |
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Angelika Sayn | Michael Schaub | Ralph-Dieter Sayn |
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Beisitzer | Veranstaltungen | Pressewart | 2.Kassenwart |
| Wolfgang Bielefeld | Horst Tüsselmann | Manfred Kort |
Fachwart | Anlage | Vereinshaus |
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Maik Pieper | Herbert Lehnardt | Jürgen Sochacki | Sedat Tepe |
Es wurde informiert, dass der geschäftsführende Vorstand bestehend aus Angelika Sayn, Michael Schaub und Ralph-Dieter Sayn jedoch zur MGV 2028 nicht mehr zur Verfügung stehen wird und die Positionen des Vorsitzenden, Stellvertreter, Kassenwart und Schriftführer neu zu besetzten sind.
Einige Rohrbrüche auch in der Hauptwasserleitung wurden ermittelt und in vielen Arbeitsstunden beseitigt. Für Schäden hinter dem Absperrventil, am eigenen Wasserzähler, trägt jede Pächterin/jeder Pächter alleine die Verantwortung.
Die die eigene Parzelle umfrieden, sind Bestandteil der Parzelle und von der jeweiligen Pächterin/dem jeweiligen Pächter selbst in Ordnung zu halten.
2. Extern - z.B. Stadtverband, Stadt oder Landesverband Rheinland
Aktuelles vom Stadtverband...
Cannabis
Bekannt und klar geregelt ist der Anbau und Konsum (auch aus medizinischen Gründen) in Kleingärten verboten. Lediglich der Konsum medizinischer Cannabis in der Laube bei geschlossenen Türen und Fenster wird toleriert.
Grundlagen hierzu sind nachzulesen im wissenschaftlichen Dienst des Bundestages (WD 8-3000-032/25), im Konsum-Cannabis-Gesetz (KCanG) oder Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen Zwecken (MedCanG).
Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Kündigung.
Gestattung/Zustimmung
Vor jeder baulichen Maßnahme am Pachtgegenstand ist bei der Stadt Wuppertal die Genehmigung dazu einzuholen. Bei Einverständnis ist dies bisher als Gestattung zu 25,00 € je Fall durchführbar. Der Begriff „Gestattung“ wird künftig zur „Zustimmung“ umgewidmet. Gleichzeitig wird es eine Anhebung der Gebühr von 25,00 € auf wahrscheinlich 50,00 € geben.
Wertermittlung
Auflagen in der Wertermittlung können wie bisher auch teilweise durch die scheidende oder die nachfolgende Person erledigt werden. Anders als bisher wird ab 2026 dafür ein Zeitraum von acht Monaten statt bisher drei Monate eingeräumt. Damit ist der Erledigungszeitraum lange genug, um auch die Einschränkung durch den Vogelschutz zu berücksichtigen. Die neue Pächterin/der neue Pächter erhält dazu einen Nachkontrollbogen ausgehändigt, den sie/er nach acht Monaten an den Stadtverband sendet. Mit geleisteter Unterschrift wird die Erledigung rechtsverbindlich bestätigt. Ist dies nicht der Fall (es tritt spätestens bei der nächsten Wertermittlung bzw. bei Meldung durch den Vorstand zu Tage), trägt die aktuell pachtende Person die Kosten, die mit einer entsprechenden Auflage verbunden sind. Meldet sich die pachtende Person nicht, wird eine Nachkontrolle als ebenfalls kostenpflichtige Sonderkontrolle durchgeführt.
Die Stadt Wuppertal informiert...
Gartenabfälle und Grünschnitte
Gartenabfälle und Grünschnitte aus den Parzellen sind von jeder pachtenden Person sachgerecht zu entsorgen. Das Ausbringen inner- und außerhalb der Umgebung der Kleingartenanlage z.B. im Bereich des Parkplatzes ist strafbar. Die nahe gelegene AWG bietet für kleine Beträge verschiedene Möglichkeiten zur Entsorgung je PKW-Kofferraum z.B. für Grünschnitt aber auch für Sperrmüll und Schrott an.
Serviceportal Wuppertal
Bei der Stadt Wuppertal schreitet die Digitalisierung voran. Sie bietet über das Serviceportal Wuppertal verschiedene Online-Dienstleistungen des täglichen Gebrauchs an (z.B. Umzug, Ausweis, Kfz oder Kleingartenwesen). Auch genehmigungspflichtige Veränderungen in der Parzelle können jetzt Online beantragt werden. Nach Durchführung der Registrierung per E-Mail-Adresse und Passwort wird eine BundID angelegt. Mit der Verifizierung per ELSTER-Zertifikat oder der Online-Ausweis-Funktion sind alle Sicherheitshürden genommen. Das bisherige ServiceportalNRW wurde abgeschaltet. Die dort zur Anmeldung verwendete E-Mail-Adresse ist auch hier zur Registrierung zu verwenden.
Selbstverständlich stehen die bisherigen Möglichkeiten einstweilen noch unverändert zur Verfügung.
Kleingärtnerische Nutzung
Es wird ausdrücklich auf die Drittel-Lösung der Kleingärtnerischen Nutzung von Parzellen hingewiesen. Hiernach ist vorgeschrieben ein Drittel der Gartenfläche für den Anbau von Obst und Gemüse zwingend zu verwenden. Mit Sorge wird die Zunahme der Parzellen als "reine Freizeitgärten" betrachtet. Der günstige Pachtzins, den uns die Stadt Wuppertal gewährt, basiert auf Grundlage dieser Drittel-Lösung nach dem Bundeskleingarten-Gesetz (Kleingärtnerische Nutzung). Eine nicht Kleingärtnerische Nutzung, wie z.B. bei einem Freizeitgarten der Fall, würde ggf. den Pachtzins vervielfachen.
Die Kleingärtnerische Nutzung inklusive der Drittel-Lösung wird auch in 2026 im Fokus stehen.
Erste Fälle von Kündigungen bei fehlender Kleingärtnerischer Nutzung aus anderen Stadtverbänden sind zu verzeichnen und wird sicherlich bald auch ein Thema in Wuppertal sein.
3. Dauerinformation A - Z
Bauantrag
Anbauten, Erweiterungen der Laube, Stützmauern oder Überdachungen der Terrasse bedürfen der Genehmigung der Stadt, Ressort 103 Grünflächen & Forsten. Das notwendige Antrags-Formular kann über den Bereich Downloads von der Seite des Stadtverbandes heruntergeladen oder beim Vorstand bezogen oder über das Serviceportal Wuppertal online direkt in Anspruch genommen werden. Der ausgefüllten Antrag bitte dem Ressort 103 der Stadt zukommen lassen: Stadtverwaltung Wuppertal
Ressort 103 Grünflächen & Forsten
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Müll-Entsorgung
Müll jeder Art und erst recht gewerblicher Müll darf weder im Umfeld der Kleingartenanlage noch an den anliegenden Straßenrändern, also Hatzenbecker Str., Ravensberger Str. oder Cronenberger Str. entsorgt werden. Generell ist Müll und Sperrmüll aus den Gartenparzellen ausschließlich am eigenen Wohnort eines jeden Pächters/jeder Pächterin oder an den entsprechenden Stellen der AWG bei moderaten Preisen direkt zu entsorgen!
Schadenmeldung (Versicherung)
Gegenstände und Einrichtungen im Außenbereich der Parzelle sind durch den in der Jahres-Rechnung enthaltenen Versicherungsschutz nicht abgedeckt und wären nach Bedarf eigenständig abzusichern. Falls Versicherungsbestandteil des Vertrages könnte ggf. die eigene Hausratversicherung in Anspruch genommen werden (bitte dort im Leistungsumfang nachlesen).
Die nachfolgende Information zur Schadenmeldung gilt also nur für die Laube und den Inhalt. Schadenfälle aller Art (Feuerschaden, Einbruch, Diebstahl & Vandalismus, Wasserschäden oder Sturm & Hagel) sind der Versicherung zu melden. Dazu aber bitte nicht direkt an die Versicherung wenden. Die notwendige Schadensanzeige kann unter Downloads von der Seite des Stadtverbandes ausgesucht und heruntergeladen oder beim Vorstand bezogen werden. Die ausgefüllte Schadenmeldung, ggf. mit Fotos des Schadens und bei Einbruch/Diebstahl/Vandalismus auch die Dokumentation der Polizei (ist in diesen Fällen immer hinzuzuziehen) bitte selbstständig direkt an den Stadtverband Wuppertal schicken:
Stadtverband Wuppertal der Gartenfreunde e.V.
Burgunderstr.12
42285 Wuppertal